Physiotherapie beweglich und stabil
Willkommen in meiner Praxis für Physiotherapie in Schwellbrunn.
Als Physiotherapeutin bin ich Expertin für Bewegungsverhalten, körperliche Funktionsstörungen und Schmerzen. Mit fundiertem Wissen und viel Erfahrung unterstütze ich Sie mit gezielten Übungen ihren Gesundheitszustand und ihre Lebensqualität zu verbessern. Als Beckenbodentherapeutin unterstütze ich Sie in allen Lebensphasen mit individueller Beckenbodentherapie für mehr Stabilität, Kontinenz und Lebensqualität.
Eine ausgewogene Balance zwischen Beweglichkeit und Stabilität ist essenziell für einen gesunden, leistungsfähigen Körper. Beweglichkeit sorgt für geschmeidige Gelenke und eine gute Körperhaltung, während Stabilität die nötige Kontrolle und Kraft verleiht, um Bewegungen sicher und effizient auszuführen.
Therapieangebot
allgemeine Physiotherapie
bei Bewegungseinschränkungen, akuten oder chronischen Schmerzen oder muskulären Dysbalancen
nach Verletzungen oder Operationen am Bewegungsapparat
Triggerpunkttherapie
Manuelle Therapie
Therapie bei neurologischen Erkrankungen nach Absprache
Orthopädische Physiotherapie bei Kindern nach Absprache
Sportphysiotherapie
Beckenbodentherapie mit Biofeedback
- Urin- und Stuhlinkontinenz
- Drangproblematik
- chronische Beckenschmerzsyndrome
- nach Geburt zur Rückbildung im Einzelsetting
Rückbildungskurse nach Geburt
Fitness in der Schwangerschaft
Massagen (Selbstzahler Angebot)
Anerkennung und Abrechnung
Ich verfüge über eine Berufsausübungsbewilligung BAB des kantonalen Gesundheitsamtes sowie über die nötige OKP-Zulassung. Die BAB bestätigt, dass ich über die notwendigen Qualifikationen verfüge, um in eigener fachlicher Verantwortung als selbständige Physiotherapeutin tätig zu sein.
Die OKP-Zulassung berechtigt mich, die erbrachten physiotherapeutischen Leistungen direkt mit den Krankenkassen, Unfall-, Militär- oder Invalidenversicherungen abzurechnen.
Die Leistungsabrechnung erfolgt nach festgelegten Tarifen und wird von der entsprechenden Versicherung (Grund-, Unfall-, Militär, Invalidenversicherung) verrechnet, wobei zwingend eine ärztliche Verordnung vorhanden sein muss. Ohne ärztliche Verordnung trägt der Patient die Kosten selbst.
Die Verordnung zur Physiotherapie ist ab Ausstellungsdatum 5 Wochen gültig. D.h. die erste Behandlung muss innerhalb 5 Wochen nach der Ausstellung durchgeführt werden, ansonsten verliert sie ihre Gültigkeit.